Sozialrecht

Wir unterstützen und vertreten Sie außergerichtlich z.B. bei Behörden und gerichtlich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Das Sozialrecht ist zwar ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen dem Staat und dem Bürger als Sozialversichertem, Leistungsempfänger oder Antragssteller, doch aufgrund der eigenen Gerichtsbarkeit der Sozialgerichte gelten hier andere Verfahrensregeln als im allgemeinen Verwaltungsverfahren.

Das Sozialrecht wird dabei traditionell in die Bereiche Sozialversicherung und Arbeitsförderung (z.B.Arbeitslosenversicherung), soziale Entschädigung/ Versorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht), soziale Hilfen bzw. Grundsicherung und soziale Förderung (z.B. Wohngeld, Kindergeld, Ausbildungsförderung) unterteilt.

 

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