Arbeitsrecht

Die Spezialisierung auf die Fachrichtung Arbeitsrecht bietet Ihnen als Mandanten kompetente Beratung und gerichtliche Vertretung.

Schwerpunkt ist es, verschiedene Personengruppen in arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten zu können, wie beispielsweise Arbeitnehmer, Betriebs-und Personalräte, freie Mitarbeiter sowie Arbeitgeber. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses können zahlreiche Konflikte auftreten, wie z.B. bei Fragen zu Entgelt und zur Eingruppierung, zur Ableistung und Bezahlung von Überstunden, zur Gewährung von Urlaub, zu Nachweispflichten bei Krankheit und nicht zuletzt zur diskriminierungsfreien Behandlung aller Beschäftigten.

Wir stehen Ihnen auch bei Fragen zur Elternzeit, bei Tarifstreitigkeiten, Altersteilzeit, Versetzungen und Wettbewerbsverboten zur Verfügung.


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