Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Man spricht von Zivilrecht, weil es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander betrifft, während beispielsweise im Verwaltungsrecht der Staat als Obrigkeit tätig wird.

Das Zivilrecht ist in erster Linie im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, darüber hinaus existiert jedoch noch eine Reihe von Sonderregelungen in Spezialgesetzen, die hier nicht alle aufgezählt werden können.

Wir unterstützen Sie beispielsweise bei allen Streitigkeiten rund um:
Kauf- und Werkvertragsrecht und Besitzschutz und Nachbarrecht

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